IMPRESSUM

Yvonne Neubert-Heberle
Dipl. Sozialpädagoge
Mobil: 0176 66843121
E-Mail: info@hipparion.de

Adresse Ungarn: Tanya tanya 797, HU-6786 Ruzsa

In Kooperation mit Reitsport Heberle.                                                                                                                                                                                                                                  Adresse Deutschland: Emerlander Mühle 10                                                                                                                                                                                                                          88299 Leutkirch

AGB´s / Datenschutz

1.1. Anschrift des Verkäufers
Beim Sattelkauf schließen Sie einen Vertrag mit der Firma Yvonne Neubert-Heberle –high quality
saddle solutions, Tanya tanya 797, HU-6786 Ruzsa ab.
1.2. Geltungsbereich
Für alle von uns erbrachten Dienstleitungen wie Sattelbeurteilungen und Anpassungen, Verträge über
den Kauf von Sätteln oder anderen Reitsportartikeln, gelten ausschließlich die nachfolgenden
Geschäftsbedingungen.
1.3. Abweichende Bedingungen und Mündliche Abreden
Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt und bestätigt wurden, sind
unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Mündliche Vereinbarungen
haben demnach nur Gültigkeit, wenn diese schriftlich bestätigt worden sind.

2. Bestellung/ Lieferung von Sätteln und anderem Reitsportzubehör
Bestellungen über Sättel oder andere Reitsportartikel werden zu den Ausführungs-, Liefer- und
Zahlungsbedingungen verkauft, wie es mit dem Kunden abgesprochen wurde. Mit der Anzahlung
erkennt der Kunde dies an.
Die Lieferbarkeit von Sätteln, die durch uns angeboten werden, beträgt durchschnittlich 4-16
Wochen. Durch Betriebsferien kann sich die Auslieferung um ca 2 Wochen verlängern. Bei
Konfektionssätteln variiert die Lieferbarkeit je nach Marke.
Bei der Auslieferung eines nach Maß oder Farbwunsch bestellten Sattels oder Reitsportartikels ist
der Käufer immer zur Abnahme verpflichtet, allerdings nur, sofern der Artikel die bestellte
Beschaffenheit erfüllt und die funktionellen Ansprüche für Pferd und Reiter erfüllt werden.

3. Preise
Alle Preise gelten in EURO bzw HUF und enthalten die aktuell geltende gesetzliche
Mehrwertsteuer. Es gelten immer die Preise vom Tag der Beauftragung/Bestellung bis zur
Auslieferung.

4. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen und
restlosen Bezahlung vor. Das unter Vorbehalt stehende Eigentum dient uns insofern als
Sicherungszweck für unsere Saldoforderung, es darf nicht verändert oder beschädigt werden. Der
Käufer darf unter Eigentumsvorbehalt stehende und von uns gelieferte Ware nicht an Dritte
weiterverkaufen, ohne diese von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten und den durch Verkauf
gezogenen Nutzen zur Zahlung der Schuld zu verwenden, gleiches gilt für Verpfändungen gegenüber
forderungsberechtigter Dritter.

5. Zahlungsarten
Der Rechnungsbetrag ist sofort bei Auslieferung fällig und kann wahlweise per Vorabüberweisung oder
in Bar vor Ort bezahlt werden. EC- oder Kreditkartenzahlung ist nicht möglich.

6. Schadenersatz  

Schadensersatzansprüche gegen Yvonne Neubert-Heberle – high quality saddle solutions wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, es sei denn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit liegen vor und sind konkret nachzuweisen. Kosten für Haltung, Fütterung, Training, Tierarzt o. ä. von Pferden, die ggf. wegen eines nicht nutzbaren oder durch Veränderung von Pferd, Reiter oder Sattellage nicht mehr passenden Sattels beim Käufer entstehen könnten sowie Folgekosten des Reiters (Reitausfall o. ä.) werden nicht erstattet. Aus Kulanzversprechen oder -regelungen kann weder ein Rechtsanspruch noch eine nebenvertragliche Verpflichtung abgeleitet werden.

7. EQUIscan®
Allen unseren ausgelieferten Sätteln liegt eine möglichst aktuelle EQUIscan®- Messung
zugrunde. Diese Daten werden digitalisiert archiviert. Der Kunde hat die Möglichkeit, den
Datensatz zum jeweils gültigen Preis zu erwerben (derzeit 119€). Sollte er von dieser
Möglichkeit keinen Gebrauch machen, hat er keinen Rechtsanspruch auf Herausgabe der
Daten.

8. Gewährleistung
Alle Sättel durchlaufen eine strenge Qualitätskontrolle. Dabei ist zu beachten, dass Leder ein
Naturprodukt ist. Für einen Sattel kann daher keine Gewährleistung für kleine Fehler oder
Unebenheiten im Leder selbst oder für die normale Abnutzung durch den Gebrauch
übernommen werden.
Lederfarben können unterschiedlich ausfallen und sich von der Farbe unterschiedlich
darstellen, da die Rohhäute die Lederfarbe unterschiedlich annehmen. Die Farbe des Leders
verändert sich zudem bei Gebrauch, u.a. durch Sonneneinwirkung, Lederbehandlung mit Ölen
oder anderen Pflegemitteln und durch die Benutzung selbst. Dies sind Merkmale des
Naturprodukts Leder und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Schweiß des Reiters
kann in der Sitzfläche besonders im Bereich des Kederbandes feine Risse verursachen. Diese
Veränderungen am Leder sind ausdrücklich aus der Gewährleistung ausgeschlossen. Es ist
daher äußerst wichtig nach dem Reiten die Sitzfläche vom Schweiß des Reiters mit einem
Lappen und etwas Seife zu befreien.
Erkennbare optische Mängel am Sattel müssen unverzüglich nach Lieferung, spätestens nach
7 Tagen, verborgene Mängel (z.B. gebrochenes Kopfeisen oder Sattelbaum) unverzüglich
nach Erkennbarkeit schriftlich gerügt werden. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge
erhält der Käufer zunächst das Recht auf Nachbesserung, bei erfolgloser Nachbesserung das
Recht auf Umtausch oder Warengutschrift. Ein weitergehender Schadenersatz wegen
mangelhafter Lieferung ist nur für den Fall der groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz möglich;
für den Fall der leichten Fahrlässigkeit ist er ausgeschlossen. Die Garantiezeit wird durch eine
Garantieleistung nicht verlängert, auch nicht für ersetzte und reparierte Teile. Die
Herstellergarantie auf alle Lederarbeiten beträgt 1 Jahr bei normaler Beanspruchung und
sachgemäßem Umgang bzw. Pflege. Die Herstellergarantie entnehmen Sie dem
ausgehändigten Garantieschein.
Die Anpassung des ausgelieferten Sattels erfolgt stets für das gerittene Pferd mit dem jeweils
gewünschten Reiter. Die Anpassung wird nach anatomischen und biomechanischen
Grundsätzen vorgenommen. Eine erfolgreiche Anpassung ist gewährleistet, wenn das Pferd
beim Proberitt zufrieden läuft und der Reiter sich in dem neuen Sattel wohl fühlt.

  • Eine erfolgreiche Auslieferung kann negativ beeinflusst werden durch: einen Reiter, der körperliche Befunde hat, insbesondere Wirbelblockaden, andere
    Einschränkungen des Bewegungsapparates oder sonstige andere Erkrankungen
  • Reitkenntnisse, die dem Anfängerniveau entsprechen
  • das Reitergewicht hat sich verändert
  •  es wird ein klammes, lahmes, erkranktes oder mit Wirbelblockaden /
    Beckenschiefstand behaftetes Pferd vorgestellt
  •  das Pferd wurde vor weniger als 7 Tagen frisch beschlagen oder ausgeschnitten
  • ungenügende Beleuchtung eines Reitplatzes, oder Hallenbeleuchtung
  •  die Reitumgebung ist ungenügend für eine Sattelanpassung (matschig, sehr uneben,
    gefroren, glatt, starker Witterung zum Anpassungszeitpunkt ausgesetzt, wie Sturm,
    Gewitter, Regen, Schneeschauer, starke Mittagshitze)

Durch den neu angepassten Sattel und durch regelmäßiges Trainieren des Pferdes kann sich
die Rückenmuskulatur des Pferdes innerhalb kurzer Zeit verändern, was Einfluss auf die
Passform des Sattels haben kann. Beispiele:

  • Das Pferd kann saison-, krankheits- oder fütterungsbedingt zu- oder abnehmen.
  •  Pferde haben tagesformabhängige Leistungsschwankungen.
  • Durch einen frischen Beschlag kann das Pferd klamm laufen.
  • Erkrankungen am Bewegungsapparat lassen sich im Frühstadium schwer oder gar
    nicht erkennen.
  • Durch Buckeln oder Festlegen kann sich das Pferd eine Zerrung oder Blockade
    zugezogen haben.
  • Reiterliche Schwächen, laienhaftes Reiten, körperliche Defizite des Reiters können bei
    sensiblen Pferden negative Muskelveränderungen, Verspannungen oder Blockaden
    verursachen

In der Folge dieser möglichen Einflüsse, kann dies z.B. zu einem Vorrutschen oder Zur-Seiterutschen des Sattels führen oder eine Schwerpunktveränderung bewirken, obwohl der Sattel
anatomisch immer noch gut passt.
Daher kann eine Gewährleistung auf die Passgenauigkeit eines neuen Sattels sowie
die korrekte Sitzposition des Reiters nur auf den Zeitpunkt der Übergabe garantiert werden.
Eine dauerhafte Gewährleistung auf die Passform ist aus den genannten Gründen
ausgeschlossen.
Nachträgliche Reklamationen sind nur statthaft, wenn obige Gründe nicht ausschlaggebend
waren.
Die Gewährleistung beträgt bei neuen Artikeln 24 Monate, bei gebrauchten Artikeln 12
Monate. Ist der Kunde Unternehmer (z. B. selbständiger Kaufmann oder Reitlehrer,
Gestütsbetreiber oder nutzt er die Ware gewerblich bzw. über eine „übliche Nutzung“ hinaus,
z. B. im Reit- oder Reitschulbetrieb), oder gibt sich als solcher aus, beträgt die
Gewährleistung 12 Monate, bei gebrauchten Artikeln 6 Monate. Ein Gewährleistungs-Mangel
muss schriftlich angezeigt werden.
Diese Anzeige muss eine ausführliche Beschreibung des Mangels und ggf. eine Beschreibung
der Veränderung des Pferdes (möglichst mit einem Foto) beinhalten. Dem Verkäufer ist die
Art und der Umfang der Nachbesserung nach der Überprüfung und Kontrolle des angezeigten
Mangels überlassen. Ist ein Sattel z.B. nach einer auch nur kurzen Nutzung nicht mehr
passend, (wie schon beschrieben z.B. bei Veränderung von Gewicht, Umfang,
Trainingszustand oder der Muskulatur usw.), so ist dies kein Gewährleistungsmangel, wenn er
bei Gefahrübergang passend war. Der Verkäufer bietet auf Wunsch dann einen Service- und
Kontrolltermin beim Käufer an, um die Passform des Sattels zu prüfen und falls erforderlich
Anpassungen vorzunehmen.
Auch Veränderungen der Kissenwolle sind nutzungsbedingte, normal mögliche
Veränderungen und fallen nicht in die Gewährleistung. Wird Gewährleistung zu Unrecht
angezeigt und dem Verkäufer entsteht durch den Versuch der unnötigen Nachbesserung ein
Schaden (Fahrtkosten & Verdienstausfall), so muss dieser ersetzt werden. Wenn fremde Dritte
an einem Sattel gearbeitet haben, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Wenn fremde Dritte
eine Erklärung zur Sattellage abgeben, so muss diese eine detaillierte Beschreibung der
Feststellungen beinhalten, in welchem Muskelbereich der Sattel nicht passen sollte. Die
genaue Bezeichnung der Muskelnamen ist zwingend erforderlich um die Feststellungen
nachvollziehen zu können. Gewährleitungs- bzw. Instandsetzungskosten über
Reparaturarbeiten – selbst wenn es sich um Gewährleistung handeln sollte – von fremden
Dritten werden nicht übernommen.

9. Garantie
Die Garantie beträgt bei neuen Artikeln 24 Monate. Ist der Kunde Unternehmer (z. B.
selbständiger Kaufmann oder Reitlehrer, Gestütsbetreiber oder nutzt er die Ware gewerblich
bzw. über eine „übliche Nutzung“ hinaus, z. B. im Reit- oder Reitschulbetrieb), oder gibt sich
als solcher aus, beträgt die Garantie 6 Monate, bei gebrauchten Artikeln gibt es keine
Garantie.
Im Garantiefall muss der vermutete Mangel oder Fehler möglichst umfangreich beschrieben
und mit Fotos dokumentiert werden. Garantiearbeiten sind rein technische Leistungen,
optische Nachbesserungen fallen nicht in die Garantie. Gegebenenfalls erforderliche
Nachpolsterungen, oder Änderungen der Kopfeisenweite erfüllen, wie alle anderen
nutzungsbedingten Veränderungen (z. B. Gewichtseinwirkung des Reiters,
fütterungsbedingten oder trainingsbedingten Veränderungen des Pferdes), keinen Anspruch
auf Garantie, sondern werden im Zuge der Serviceleistungen bearbeitet. Zusätzliche
Kulanzregelungen sind ohne Rechtsanspruch und auf Antrag möglich. Wird Garantie zu
Unrecht angezeigt und dem Verkäufer entsteht durch den Versuch der unnötigen
Nachbesserung ein Schaden (Fahrtkosten, Verdienstausfall), so muss dieser ersetzt werden.
Wenn fremde Dritte an dem Sattel gearbeitet, ihn zerlegt, repariert oder gar manipuliert
haben, erlischt der Garantieanspruch. Garantie- bzw. Instandsetzungskosten über
Reparaturarbeiten – selbst wenn es sich um Garantie handeln sollte – von fremden Dritten
werden nicht übernommen. Hier sind freiwillige Kulanzregelungen auf Antrag möglich.

10. Rückgabe/Rückgabefolgen/Wertersatz
Rückgabe oder Umtausch im Rahmen von Garantie oder Kulanz sind auf Antrag (Textform)
möglich, ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht. Im Falle einer Rückgabe, eines
Umtausches, einer Wandlung oder Stornierung, egal aus welchem Grund (auch aus
Gewährleistungs-oder Verzugsrecht) sind alle vom Käufer empfangenen Leistungen (auch
Zugabeartikel) in vollem Umfang zurück zu gewähren und gezogene Nutzungen
herauszugeben bzw. dafür Nutzungsentgeld/Wertersatz zu leisten, (Sonderanfertigungen an
kundeneigenen Waren oder Zubehören, Anfahrtskosten, Sattelanprobekosten,
Proberittgebühren etc., die angefallen sind) auch wenn diese nicht separat berechnet, aber
bestellt wurden.
Bei allen Rückgaben oder Wandlungen (auch aus Gewährleistungsrecht) muss die Ware frei
von Mängeln und Schäden sein. Dies gilt auch für die Rückgabe zur Nutzung (Leih oder
Miete) überlassener Sättel und Zubehöre (z.B. während der Dauer der Lieferzeit eines
bestellten Sattels), falls der Vertrag dann nicht zustande kommen und/oder storniert werden
sollte. Das Nutzungsentgeld /Wertersatz für die Nutzungen (Leih oder Miete) orientiert sich
an der Zeit der Nutzungsdauer und ist auf unserer Homepage festgelegt. Die Rückerstattung
des Betrages erfolgt innerhalb 30 Tagen nach mängelfreiem Wareneingang. Sind übermäßige
Abnutzungserscheinungen, Beschädigungen oder erhebliche Verschlechterungen der Sache
eingetreten (bei Sattel- und Reitsportartikeln z. B. mangelnde Pflege, Verkratzungen,
Verfärbungen, Abschürfungen, etc.), ist dafür gesondert Schadenersatz oder Wertersatz zu
leisten. Die Beratungs- und Anpassungskosten (lt. Preisliste) sind dann ebenfalls vom Käufer
so zu gewähren, als habe er den Kauf nicht getätigt und nur die Beratung in Anspruch
genommen.

11. Datenschutz/Verwendung
Die von Ihnen mitgeteilten Daten dienen nur zur Erfüllung und Abwicklung Ihrer Buchungen
oder Bestellung. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte oder eine Nutzung zu Werbezwecken
Dritter erfolgt nicht. Wir speichern Ihre Adressdaten in unserer Kundendatenbank nur zur
eigenen Verwendung.

12. Auskünfte
Sie haben das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten Daten sowie ggf. auf
Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.

13. Schlussbestimmungen / Präambel
Sollte ein Begriff, ein Satz, Absatz oder ein § der AGB des Rechts ermangeln oder durch
aktuelle Rechtsprechung überholt sein, so sollen alle übrigen Absätze, Erklärungen und §
weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Der angefochtene Begriff, Satz, Absatz oder § soll durch
solche ersetzt werden, die der wirtschaftlichen Absicht nahe kommen.

14. Gerichtsstand / Erfüllungsort / Nacherfüllungsort
Gerichtsstand ist bei Unternehmern (z. B. Kaufmannn, selbstständigen Reitlehrern,
Gestütsbetreibern oder Nutzung der Sache zu Gewerbezwecken bzw. Gebrauch über eine
„übliche Nutzung“ hinaus, z. B. im Reit- oder Reitschulbetrieb) der Sitz des Verkäufers, bei
Privatkunden der Sitz des Beklagten. Erfüllungsort ist bei einem Mangel an der Sache der Sitz
des Verkäufers (BGH-Entscheidung), bei einem Mangel an der Passform auf dem Pferd der
Sitz des Käufers, sofern die Sache vom Verkäufer an dem Pferd angepasst wurde und der
Mangel direkt entstanden ist. Spätere Passformveränderungen durch Veränderung des Pferdes
sind keine Gewährsmängel.

Auf Wunsch können Sie Termine vereinbaren für:

  • Probereiten: 200,- €* zzgl. Anfahrt
    *Kommt es zu einem Sattelkauf oder einer Neubestellung, entfallen die Kosten für das Probereiten.
  • Sattelanpassung (EQUIscan, Polstern, Kopfeisenweite ändern) 250,- € zzgl.
    Anfahrt
  • Sattelservice für Fremdsättel 360€ zzgl. Anfahrt

Fahrtkostenpauschale:*

  • bis 50 km von Emerlander Mühle 10, DE-88299 Leutkirch: 45 € pauschal
    bzw. von Huttenstr. 8, 06217 Merseburg , Anfahrt in Ungarn nach Absprache
  • ab 50 km von beiden o.g. Adressen: 0,90 € je km

*Die Anfahrtskosten können durch die Anzahl der Teilnehmer pro Stall geteilt werden.
Gerne können Sie Stallkollegen fragen, ob sich jemand dem Termin anschließen möchte.
Bitte informieren Sie mich rechtzeitig, damit ich dies in meiner Zeitplanung
berücksichtigen kann.

Wichtige Information zur Sattelanpassung
Damit Sie auch dauerhaft Freude an Ihrem Sattel haben und dieser Ihrem Pferd auch
langfristig passt, beachten Sie bitte die folgenden Informationen:
Der Sitz des Sattels wird auch von Faktoren beeinflusst, die nicht in der Hand des
Sattelanpassers liegen. Dazu gehören u.a.:

  • Der Trainingszustand des Pferdes.
  • Der Sitz des Reiters.
  • Das Gewicht des Reiters.

Pferde können sich auch innerhalb kurzer Zeit derart verändern, dass der angepasste Sattel
nicht mehr richtig sitzt. Dies ist zum Beispiel nach einer Erkrankung, Futter- oder
Trainingsumstellung möglich.
Daher kann ich letztlich nur am Tag der Sattelanpassung gewährleisten, dass der Sattel
ordnungsgemäß passt.
Leider kann ich keine Gewährleistung dafür übernehmen, dass der Sattel auch in der
Folgezeit noch perfekt passt, da etwaige Mängel in der Passform auch aus fehlerhaftem
Satteln, Krankheiten des Pferdes, schiefem Reitersitz oder einem anderen der nachstehenden
Gründe ihre Ursache haben können.

Gründe für eine Passform-Veränderung des Sattels können z.B. sein:

  • Der Sattel wird nicht exakt in der Sattellage gesattelt.
  • Meine zusätzlichen Empfehlungen werden nicht beachtet und befolgt.
  •  Es wird nicht korrekt angegurtet oder ein nicht empfohlener Gurt verwendet.
  • Das Pferd ist nicht gesund.
  • Das Pferd wird krank.
  • Das Pferd wird nicht korrekt geritten.
  • Das Pferd ist schlecht ausgebildet.
  • Das Pferd verändert sich relativ schnell in der Muskulatur.
  • Das Pferd hat einen schlechten Trainingszustand.
  • Das Pferd hat Zahnprobleme.
  • Das Pferd hat orthopädische Probleme.
  • Das Pferd hat keinen korrekten Beschlag/Hufbearbeitung.
  • Das Pferd hat eine asymmetrische Bemuskelung.
  • Das Pferd wird von einem schwereren Reiter geritten, als dem Reiter für den der
    Sattel ursprünglich ausgewählt und angepasst wurde.

Sättel mit polsterbaren Kissen müssen regelmäßig kontrolliert werden. Gern empfehle ich
Ihnen ein geeignetes Intervall dafür. Dieses richtet sich nach Alter, Ausbildungsstand und
aktuellem muskulären Zustand des Pferdes und soll zur Orientierung dienen.
Die Polsterung setzt sich mit der Zeit. Dies ist ein natürlicher Vorgang und liegt in der Natur
der Sache. Bitte kontaktieren Sie mich, wenn Sie das Gefühl haben, das der Sattel „von selbst
weiter“ geworden ist oder „nach hinten absinkt“. Dies sind typische Eindrücke, die auf ein
gesetztes Polster hinweisen. Die Polsterung ist Teil des Systems und trägt wesentlich zur
Passform bei. Bitte reiten Sie die Polsterung nicht so weit herunter das ggf. eine
Neupolsterung nötig ist. Ein Nachpolstern des Sattels ist Teil der nötigen Wartungsarbeiten
und stellt keine Nachbesserung dar.
Letztlich trägt der Reiter die Sorge dafür, dass sich sein Pferd in einem guten, reitbaren
(tragfähigen) Trainingszustand befindet. Dieser ist eine wesentliche Voraussetzung für eine
gute Sattelpassform. Bitte holen Sie sich gegebenenfalls Unterstützung durch versierte
Therapeuten und Trainer.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass der Sattel nicht mehr passt (weil sich das Pferd z.B. nach
einer Erkrankung muskulär verändert hat), kontaktieren Sie mich bitte. Bitte reiten Sie nicht
mit einem Sattel der (derzeit) nicht passt.